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Verkehrswertgutachten

Ihr Immobiliengutachter im Kreis Viersen und in Mönchengladbach

Fundiert und nachvollziehbar bewertet

Sie benötigen eine fundierte Immobilienbewertung, die den ermittelten Wert ausführlich und nachvollziehbar begründet? Ein Verkehrswertgutachten dokumentiert die wertrelevanten Eigenschaften der Immobilie und schafft eine belastbare Grundlage für private, rechtliche, steuerliche oder unternehmerische Entscheidungen.

 

Der Verkehrswert – auch Marktwert genannt – beschreibt den Preis, der für eine Immobilie zum maßgeblichen Wertermittlungsstichtag unter gewöhnlichen Marktbedingungen erzielbar wäre.

 

Für die Wertermittlung untersuche ich nicht nur Lage, Größe und baulichen Zustand des Objekts. Ich berücksichtige auch die rechtlichen Gegebenheiten, bestehende Rechte und Belastungen, die zulässige Nutzung sowie die Verhältnisse auf dem maßgeblichen Grundstücksmarkt.

 

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter erstelle ich Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie für bebaute und unbebaute Grundstücke.

Mehr über meine Qualifikation und Erfahrung als Immobiliengutachter

Jürgen Lennertz bei der Objektbesichtigung

Wann ist ein Gutachten sinnvoll?

Was gehört zum Gutachten?

Wann ist ein Gutachten sinnvoll?

Typische Bewertungsanlässe

Ein ausführliches Verkehrswertgutachten eignet sich insbesondere, wenn der Immobilienwert gegenüber mehreren Beteiligten, Behörden, Gerichten oder anderen Stellen nachvollziehbar dokumentiert werden soll.

Typische Bewertungsanlässe sind:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Erbschaft, Schenkung oder Nachlassregelung
  • Scheidung und Vermögensaufteilung
  • gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen
  • steuerliche Fragestellungen
  • Veränderungen der Gesellschafter- oder Eigentümerstruktur
  • Unternehmensübernahmen oder Betriebsaufgaben
  • Bewertung von Rechten und Belastungen

Welcher Gutachtenumfang erforderlich ist, hängt vom Bewertungsanlass, dem vorgesehenen Verwendungszweck und den Anforderungen des Empfängers ab. Diese Punkte kläre ich mit Ihnen vor der Beauftragung.

Geeignete Immobilien

Ich erstelle Verkehrswertgutachten unter anderem für:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Büro-, Praxis- und Gewerbeimmobilien
  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Immobilien mit besonderen Rechten oder Belastungen

Bei besonderen Objektarten oder komplexen Bewertungsfragen prüfe ich vorab, welcher Leistungsumfang erforderlich ist und ob eine ergänzende fachliche Abstimmung sinnvoll ist.

Was gehört zum Gutachten?

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen ich benötige, richtet sich nach der Immobilie und der konkreten Bewertungsaufgabe. Häufig werden beispielsweise folgende Unterlagen benötigt:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte oder Liegenschaftskarte
  • Bauzeichnungen und Flächenberechnungen
  • Angaben zu Baujahr und Modernisierungen
  • Mietverträge und Angaben zu den Mieterträgen
  • Teilungserklärung bei Wohnungseigentum
  • Informationen zu Rechten, Belastungen und Baulasten
  • vorhandene Genehmigungen und weitere objektspezifische Unterlagen

Sie müssen vor dem ersten Gespräch noch nicht alle Unterlagen vollständig zusammenstellen. Nach der Abstimmung erhalten Sie eine auf Ihr Objekt und den Bewertungsanlass zugeschnittene Unterlagenliste.

Inhalt des Gutachtens

Im Verkehrswertgutachten dokumentiere ich die maßgeblichen Eigenschaften Ihrer Immobilie und begründe den ermittelten Verkehrswert nachvollziehbar. Die Ausarbeitung enthält insbesondere:

  • Darstellung der Bewertungsaufgabe und des Verwendungszwecks
  • Beschreibung des Grundstücks und der baulichen Anlagen
  • Darstellung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten
  • Festlegung des Wertermittlungsstichtags und des Qualitätsstichtags
  • Beurteilung der Lage und der wertrelevanten Grundstücksmerkmale
  • Darstellung der maßgeblichen Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt
  • Auswahl und Anwendung der geeigneten Wertermittlungsverfahren
  • Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale
  • nachvollziehbare Herleitung und abschließende sachverständige Würdigung des Verkehrswerts
  • objekt- und aufgabenbezogene Anlagen

Art und Umfang der Darstellung richten sich nach der jeweiligen Bewertungsaufgabe und den Besonderheiten Ihrer Immobilie.

So entsteht Ihr Verkehrswertgutachten

1. Aufgabenstellung, Honorar und Beauftragung abstimmen
Zu Beginn kläre ich mit Ihnen den Bewertungsanlass, die konkrete Fragestellung und den vorgesehenen Verwendungszweck. Gemeinsam stimmen wir den fachlich erforderlichen Leistungsumfang und die Form der Ausarbeitung ab. Für die vereinbarten Leistungen erhalten Sie ein Angebot mit einem Festpreis. Etwaige zusätzlich anfallende Auslagen, beispielsweise Gebühren für behördliche Unterlagen, werden vorab mit Ihnen abgestimmt. Nach der schriftlichen Beauftragung beginne ich mit der Bearbeitung.

2. Unterlagen bereitstellen und prüfen
Sie stellen mir zunächst die Ihnen vorliegenden Objektunterlagen zur Verfügung. Ich sichte und prüfe diese im Hinblick auf die Bewertungsaufgabe. Soweit weitere Unterlagen oder Auskünfte erforderlich sind, stimmen wir ab, ob Sie diese ergänzend zur Verfügung stellen oder ich deren Beschaffung übernehme.

3. Immobilie persönlich besichtigen
Ich besichtige das Bewertungsobjekt persönlich und erfasse den baulichen Zustand, die Ausstattung, die Nutzung und weitere wertrelevante Merkmale. Ergänzende Fragen oder weiteren Klärungsbedarf stimme ich mit Ihnen ab.

4. Verkehrswert ermitteln und Gutachten ausarbeiten
Ich untersuche die tatsächlichen und rechtlichen Eigenschaften des Bewertungsobjekts sowie die Verhältnisse auf dem maßgeblichen Grundstücksmarkt. Dabei wähle ich die geeigneten Wertermittlungsverfahren aus, leite den Verkehrswert ab und dokumentiere die Ergebnisse nachvollziehbar im Gutachten.

5. Ergebnis besprechen und Gutachten fertigstellen
Auf Wunsch erhalten Sie vor der Fertigstellung eine Vorabfassung. Diese dient der Prüfung der tatsächlichen Angaben und der Klärung offener Fragen. Sachlich begründete Hinweise berücksichtige ich bei der Fertigstellung; die unabhängige fachliche Beurteilung bleibt hiervon unberührt. Anschließend erhalten Sie die Endfassung des Gutachtens.

Jürgen Lennertz bei der Erstellung des Gutachtens

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