Sie möchten prüfen lassen, ob für Ihre vermietete Wohnimmobilie eine kürzere Abschreibungsdauer infrage kommt? Ein Restnutzungsdauergutachten dient dem Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann dadurch eine höhere jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA) möglich sein.
Entscheidend ist die individuelle Situation des Gebäudes. Ich berücksichtige insbesondere den baulichen Zustand, bereits durchgeführte Modernisierungen sowie die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einflüsse auf die weitere Nutzbarkeit.
Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen und einer persönlichen Besichtigung leite ich die Restnutzungsdauer nachvollziehbar ab. Die maßgeblichen Feststellungen und meine sachverständige Beurteilung dokumentiere ich im Gutachten.
Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter erstelle ich Restnutzungsdauergutachten für Wohnimmobilien – vom vermieteten Einfamilienhaus über Eigentumswohnungen bis zum Mehrfamilienhaus. Auch für Gewerbeimmobilien biete ich entsprechende Gutachten an. Die steuerliche Anwendung stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.
Mehr über meine Qualifikation und Erfahrung als Immobiliengutachter
Sie vermieten ein Haus oder eine Eigentumswohnung und möchten prüfen, ob eine höhere jährliche Abschreibung möglich ist? Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) können Gebäude unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Ein Restnutzungsdauergutachten dient dazu, diese kürzere tatsächliche Nutzungsdauer anhand der individuellen Eigenschaften Ihrer Immobilie nachvollziehbar zu begründen. Wird sie steuerlich berücksichtigt, können die noch abschreibungsfähigen Gebäudekosten über einen kürzeren Zeitraum verteilt werden. Dadurch kann sich eine höhere jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA) ergeben. Dies kommt auch bei betrieblich genutzten Immobilien infrage.
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der Objektunterlagen, einer persönlichen Besichtigung und einer sachverständigen Würdigung der weiteren Nutzbarkeit. Dabei berücksichtige ich insbesondere den baulichen Zustand, durchgeführte Modernisierungen sowie technische, wirtschaftliche und rechtliche Einflüsse.
Über die steuerliche Berücksichtigung entscheidet das zuständige Finanzamt im Einzelfall. Vor der vollständigen Ausarbeitung können Sie die von mir mitgeteilte vorläufige Einschätzung gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung auf den voraussichtlichen steuerlichen Nutzen prüfen.
Ich erstelle Restnutzungsdauergutachten insbesondere für vermietete Wohnimmobilien:
Darüber hinaus übernehme ich entsprechende Gutachten für Wohn- und Geschäftshäuser sowie Büro-, Praxis- und andere Gewerbeimmobilien.
Bei besonderen Objektarten oder komplexen Fragestellungen prüfe ich vorab, welcher Leistungsumfang erforderlich ist und ob eine ergänzende fachliche Abstimmung sinnvoll ist.
Welche Unterlagen ich benötige, richtet sich nach der Immobilie und der konkreten Aufgabenstellung. Hierzu gehören insbesondere:
Sie müssen vor dem ersten Gespräch noch nicht alle Unterlagen vollständig zusammenstellen. Nach der Abstimmung erhalten Sie eine auf Ihr Objekt und die Aufgabenstellung zugeschnittene Unterlagenliste.
Im Restnutzungsdauergutachten dokumentiere ich die maßgeblichen Eigenschaften Ihrer Immobilie und begründe die abgeleitete Nutzungsdauer nachvollziehbar. Die Ausarbeitung enthält insbesondere:
Art und Umfang der Darstellung richten sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung und den Besonderheiten Ihrer Immobilie.
1. Aufgabenstellung, Honorar und Beauftragung abstimmen
Zu Beginn kläre ich mit Ihnen die konkrete Fragestellung, den vorgesehenen Verwendungszweck und den maßgeblichen Stichtag. Gemeinsam stimmen wir den fachlich erforderlichen Leistungsumfang und die Form der Ausarbeitung ab. Für die vereinbarten Leistungen erhalten Sie ein Angebot mit einem Festpreis. Etwaige zusätzlich anfallende Auslagen, beispielsweise Gebühren für behördliche Unterlagen, werden vorab mit Ihnen abgestimmt. Nach der schriftlichen Beauftragung beginne ich mit der Bearbeitung.
2. Unterlagen bereitstellen und prüfen
Sie stellen mir zunächst die Ihnen vorliegenden Objektunterlagen zur Verfügung. Ich sichte und prüfe diese im Hinblick auf die Aufgabenstellung. Soweit weitere Unterlagen oder Auskünfte erforderlich sind, stimmen wir ab, ob Sie diese ergänzend zur Verfügung stellen oder ich deren Beschaffung übernehme.
3. Immobilie persönlich besichtigen
Ich besichtige Ihre Immobilie persönlich und erfasse den baulichen Zustand, die Ausstattung, die Nutzung und erkennbare Modernisierungen. Dabei dokumentiere ich die für die Restnutzungsdauer maßgeblichen Feststellungen. Ergänzende Fragen oder weiteren Klärungsbedarf stimme ich mit Ihnen ab.
4. Vorläufiges Ergebnis und Fortführung abstimmen
Nach der Besichtigung und einer ersten Auswertung teile ich Ihnen eine vorläufige Einschätzung der Restnutzungsdauer mit. Damit können Sie gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung prüfen, ob das zu erwartende Ergebnis für Ihre steuerliche Situation sinnvoll ist. Anschließend entscheiden Sie über die weitere Ausarbeitung. Möchten Sie die Bearbeitung beenden, fällt nur die hierfür vertraglich vereinbarte Teilvergütung an. Das volle Gutachtenhonorar wird dann nicht berechnet.
5. Restnutzungsdauer begründen und Gutachten ausarbeiten
Bei Fortführung vertiefe ich die Untersuchung der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einflüsse auf die weitere Nutzbarkeit Ihrer Immobilie. Ich leite die Restnutzungsdauer abschließend ab und begründe das Ergebnis nachvollziehbar im Gutachten. Dabei kann sich die vorläufige Einschätzung aufgrund ergänzender Erkenntnisse noch ändern.
6. Ergebnis besprechen und Gutachten fertigstellen
Auf Wunsch erhalten Sie vor der Fertigstellung eine Vorabfassung. Diese dient der Prüfung der tatsächlichen Angaben und der Klärung offener Fragen. Sachlich begründete Hinweise berücksichtige ich bei der Fertigstellung; die unabhängige fachliche Beurteilung bleibt hiervon unberührt. Anschließend erhalten Sie die Endfassung des Gutachtens.